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Weiterbildung WTT – Live Seminare

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Rechtliche Rahmenbedingungen für Lizenzvergaben, Auftragsforschung und Forschungskooperationen von Wissenschaftseinrichtungen
Start:
26.01. 2024, 09:00 Uhr
Ende:
26.01. 2024, 12:30 Uhr

Organisator:
HZDR Innovation GmbH

Ort: Online

Eine Veranstaltung im Rahmen der TA-Weiterbildungsreihe

Der Technologietransfer an Wissenschaftseinrichtungen wird von vielfältigen regulatorischen Anforderungen geprägt, die zunehmend Eingang in die Vertragsgestaltung und -verhandlung finden. Im Mittelpunkt stehen die haushalts- und beihilfenrechtlichen Vorgaben für die Vergütung von Lizenzvergaben, Auftragsforschung und Forschungskooperationen. Daneben rücken zunehmend auch kartellrechtliche Fragestellungen in den Fokus. Die Veranstaltung gibt einen Überblick zu den verschiedenen für den Technologietransfer an Wissenschaftseinrichtungen relevanten regulatorischen Rahmenbedingungen und gibt zudem praktische Tipps für deren vertragliche Umsetzung.

Referent/in: Prof. Dr. Sebastian Wündisch

Inhalt der Veranstaltung

Darstellung der wesentlichen Regelungsinhalte und rechtlichen Anforderungen für den Technologietransfer von

Haushaltsrecht: Anforderungen des öffentlichen Haushaltsrechts, welchem die Wissenschaftseinrichtungen unmittelbar oder mittelbar über das Zuwendungsrecht unterliegen.

Beihilfenrecht: Marktüblichkeit, arm’s length und Vollkosten – was muss die Forschungseinrichtung beachten und welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einem Beihilfenverbot.

Kartellrecht: Gilt das auch für Wissenschaftseinrichtungen? Dos & Don’ts in der Vertragspraxis

Lernziele

Vermittlung des Grundverständnisses der einzelnen regulatorischen Rahmenbedingungen und deren Wechselwirkung mit dem Technologietransfer.

Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören MitarbeiterInnen an Universtäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Online-Plattform

Als Online-Plattform wird Zoom genutzt. Die Zugangsdaten werden noch rechtzeitig zur Verfügung (1 Woche vor Veranstaltungsbeginn) gestellt.

Referent: Prof. Dr. Sebastian Wündisch, LL.M

Prof. Dr. Sebastian Wündisch, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Noerr PartGmbB im Bereich Geistiges Eigentum und Technologietransfer. Er berät und vertritt Start-ups, Unternehmen wie auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Er ist Autor von zahlreichen Veröffentlichungen, u.a. des Standardwerks Rosenberger/Wündisch, Verträge über Forschung und Entwicklung, und Co-Leiter der Arbeitsgruppe Forschungs- und Entwicklungsverträge beim BMWi. Sebastian Wündisch ist Honorarprofessor für Technologietransfer an der TU Dresden sowie für Lizenzrecht an der Universität Leipzig.


Agenda hier downloaden:


Preisgestaltung:

Die TransferAllianz e.V. ist der Deutsche Verband für Wissens- und Technologietransfer (WTT). Er vereinigt Hochschulen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Patentverwertungsagenturen und weitere Transferdienstleister zu einem bundesweiten, wachsenden Netzwerk.

Alle Mitglieder dieses Netzwerks erhalten gegenüber Nicht-Mitgliedern 10 % Rabatt auf den ursprünglichen Ticketpreis. Bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn halten wir außerdem eine limitierte Anzahl an Early Bird Tickets bereit. Hier wird ein Frühbucherrabatt von (weiteren) 10 Prozent eingeräumt.

Ob Sie Mitglieder der TransferAllianz sind, erfahren Sie hier: https://www.transferallianz.de/angebote/mitglieder/

Buchungen, die bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstag storniert werden, werden zu 100% erstattet abzüglich der Buchungsgebühren des Veranstalters bei der Plattform. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich, jedoch erhalten Sie in diesem Fall eine nicht auszahlbare Gutschrift in Form eines 25 %-igen Rabattes auf eine Folgeveranstaltung der TransferAllianz e.V. mit der HZDR Innovation GmbH als Host.*

Jederzeit möglich, ist die Benennung einer VertreterIn.

Die Vergabe von Plätzen erfolgt nach dem Datum der Anmeldung. Der Veranstalter behält sich die Absage von Seminaren aus höherer Gewalt oder aus wichtigen Gründen wie bspw. Ausfall oder Krankheit eines Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl etc. vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden in diesem Fall unverzüglich informiert und die bereits bezahlte Seminargebühr wird zu 100 % zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

*einlösbar innerhalb eines Jahres